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11. Der Mantafahrer: Obwohl an Manta-Fahrer noch keine Cola verkauft werden…

11. Der Mantafahrer:
Obwohl an Manta-Fahrer noch keine Cola verkauft werden darf (Jugend-Schutz-Gesetz — Irgendwer muss ja die Jugend vor denen schützen!) kommen einige Manta-Fahrer doch an eine Cola-Dose. Nachdem sie 3 Std. an der Dose rumgekratzt haben (mit dem Autoschlüssel) und den Öffner (ohne die Dose zu öffnen) im Eifer ihres Unwissens abgebrochen haben, legen sie die Dose auf die Strasse und heitzen einmal mit ihrem Manta rüber und dann nochmal über die ausgelaufene Cola, um die Bakterien abzutöten. Anschliessend schlürfen sie die Cola auf.